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   BGH, 06.12.2006 - 2 StR 497/06   

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https://dejure.org/2006,5849
BGH, 06.12.2006 - 2 StR 497/06 (https://dejure.org/2006,5849)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2006 - 2 StR 497/06 (https://dejure.org/2006,5849)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2006 - 2 StR 497/06 (https://dejure.org/2006,5849)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Betäubungsmittelabhängigkeit; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Prüfung einer Strafaussetzung zur Bewährung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 47 Abs. 1; ; StGB § 64; ; BtMG § 35; ; BtMG § 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 47 Abs. 1
    Bezugsmaßstab für die "Unerlässlichkeit"

  • rechtsportal.de

    StGB § 47 Abs. 1
    Bezugsmaßstab für die "Unerlässlichkeit"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2007, 129
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 05.07.2016 - 1 RVs 67/16

    Unwirksamkeit der Beschränkung des Rechtsmittels bei zu Unrecht unterbliebener

    Da das Gesetz bei der Bestimmung der Strafart allein das Gewicht der Tat berücksichtigt, muss auch der Richter bei der Entscheidung, ob Geld- oder Freiheitsstrafe zu verhängen ist, in erster Linie davon ausgehen, ob die Tat in den mit Geldstrafe ausreichend geahndeten Deliktsbereich fällt, wobei dem Gewicht der Tat und der Schuld des Täters entscheidende Bedeutung zukommt (Schönke/Schröder- Stree/Kinzig , StGB, 29. Auflage 2014, § 46 Rz. 60; LK-StGB- Theune , 12. Auflage 2006, § 46 Rz. 311; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Auflage 2012, Rz. 104, 1190; vgl. a. BGH StV 2007, 129 = StraFo 2007, 163).
  • BGH, 16.05.2007 - 2 StR 78/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation im Beschlusswege)

    Entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts waren wegen einer der Justiz zuzurechnenden Verfahrensverzögerung zwischen Urteilserlass und Vorlage der Akten an den Generalbundesanwalt die gegen den Angeklagten verhängten Einzelstrafen um jeweils zwei Monate und die Gesamtfreiheitsstrafe um sechs Monate auf fünf Jahre herabzusetzen (§ 354 Abs. 1 a Satz 2 StPO; vgl. hierzu auch Senatsbeschlüsse vom 24. April 2006 - 2 StR 497/06; vom 6. Juni 2006 - 2 StR 2/06; vom 13. Dezember 2006 - 2 StR 520/06 und vom 20. Februar 2007 - 2 StR 566/06).
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